Terms & Conditions

Allgemeine Bedingungen & Haftung

Die Nutzung des Victoria Fitness Club und des Wellnessbereichs im Hotel Victoria Lauberhorn erfolgt auf eigene Verantwortung. Dies umfasst insbesondere den Fitnessbereich sowie den beheizten Pool, das Dampfbad, die Sauna, das Warmwasserbecken, das Kaltwasserbecken und den Whirlpool.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, die Einrichtungen nur in einem gesundheitlich geeigneten Zustand zu nutzen. Bei gesundheitlichen Unsicherheiten sollte vor der Nutzung ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Hinweise und Sicherheitsempfehlungen für die jeweiligen Einrichtungen sind zu beachten.

Die Haftung der Hotel Victoria Lauberhorn AG ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


Mitgliedschaft & Zahlung

Die gewählte Mitgliedschaft für den Victoria Fitness Club und/oder Wellnessbereich ist persönlich und nicht übertragbar. Sie darf weder an Dritte weitergegeben noch von mehreren Personen genutzt werden.

Die Mitgliedschaft ist verbindlich. Es gelten die jeweils aktuellen Preise und Konditionen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen, ausser in gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Bei Missbrauch der Mitgliedschaft, insbesondere bei deren Weitergabe an Dritte, kann die Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung gesperrt oder beendet werden.


Hausordnung & Nutzung

Die Nutzung des Victoria Fitness Club und des Wellnessbereichs setzt die Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung und der Anweisungen des Personals voraus.

Die Einrichtungen sind bestimmungsgemäss und sorgfältig zu benutzen. Die jeweiligen Hygiene-, Sicherheits- und Nutzungsvorschriften für Fitnessbereich, Pool, Sauna, Dampfbad, Warmwasserbecken, Kaltwasserbecken und Whirlpool sind einzuhalten.

Bei Verstössen gegen die Hausordnung, unsachgemässer Nutzung oder Missachtung von Anweisungen des Personals kann der Zutritt zu den Einrichtungen eingeschränkt oder entzogen werden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.